Arzneimittel-Richtlinie/Anlage V: BSS PLUS™ (Alcon); BSS™ STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon); DuoVisc™; ProVisc™; VISCOAT™

24. März 2026QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage V, Medizinprodukte-Liste) zu ändern. Ziel ist die Anpassung der Befristung der Verordnungsfähigkeit für bestimmte ophthalmologische Medizinprodukte. Betroffen sind die Produkte BSS PLUS™, BSS™ STERILE SPÜLLÖSUNG und ProVisc™, deren Verordnungsfähigkeit bis zum 23. Juni 2027 verkürzt wird, sowie DuoVisc™ und VISCOAT™, deren Verordnungsfähigkeit bis zum 23. Juni 2030 verlängert wird. Die Änderungen treten am 24. März 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat Änderungen an der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage V (Medizinprodukte-Liste), beschlossen. Ziel ist es, die Verordnungsvoraussetzungen für die Medizinprodukte BSS PLUS™, BSS™ STERILE SPÜLLÖSUNG, DuoVisc™, ProVisc™ und VISCOAT™ anzupassen.

Die wesentliche Änderung betrifft die Gültigkeitsfrist der CE-Zertifizierung: Hersteller müssen diese Bescheinigungen rechtzeitig vor Ablauf vorlegen, da sonst die Verordnungsfähigkeit der Produkte endet. Betroffen sind Patienten, die diese Medizinprodukte benötigen, insbesondere im Bereich der Augenheilkunde, da es sich um Spüllösungen und viskoelastische Substanzen handelt, die typischerweise bei Augenoperationen eingesetzt werden.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7757