Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Metformin zur Prophylaxe von Long/Post-COVID nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bei Patientinnen und Patienten mit dem Risikofaktor Übergewicht/Adipositas (BMI > 25)
Zusammenfassung
Der G-BA hat beschlossen, Metformin zur Prophylaxe von Long/Post-COVID in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufzunehmen. Dies betrifft Patient*innen ab 16 Jahren mit Übergewicht/Adipositas (BMI > 25) und akuter SARS-CoV-2-Infektion mit COVID-19-Symptomen von weniger als 7 Tagen. Metformin kann innerhalb von 3 Tagen nach Diagnosestellung für 14 Tage angewendet werden, wobei eine spezifische Dosierung über diesen Zeitraum vorgesehen ist. Diese Änderung ermöglicht die Verordnung von Metformin im Off-Label-Use für diese spezifische Indikation durch bestimmte pharmazeutische Unternehmen.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA hat beschlossen, Metformin zur Prophylaxe von Long/Post-COVID in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage VI (Off-Label-Use), aufzunehmen.
Hauptinhalt und Ziel: Das Ziel ist die Verordnungsfähigkeit von Metformin als Off-Label-Use zur Vorbeugung von Long/Post-COVID. Dies basiert auf einer positiven Bewertung einer Expertengruppe, die den Einsatz bei bestimmten Patientengruppen als wissenschaftlich gerechtfertigt ansieht.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren mit Übergewicht/Adipositas (BMI > 25), die innerhalb von 3 Tagen nach Diagnosestellung einer akuten SARS-CoV-2-Infektion und COVID-19-Symptomen von weniger als 7 Tagen Metformin erhalten sollen.
Wichtige Änderungen: Metformin wird in Anlage VI Teil A der AM-RL aufgenommen. Es gab redaktionelle Anpassungen am Richtlinientext, wie die Streichung des Begriffs "Prävention" zugunsten von "Prophylaxe" und die Präzisierung von Hinweisen zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, die nicht über die Fachinformation hinausgehen. Die Verordnungsfähigkeit ist an die Zustimmung der pharmazeutischen Unternehmer gebunden.
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