Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Ticagrelor, Gruppe 1, in Stufe 1

16. April 2026MethodenbewertungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, den Wirkstoff Ticagrelor in die Arzneimittel-Richtlinie aufzunehmen und eine neue Festbetragsgruppe dafür zu bilden. Ziel ist die Festlegung eines Höchstbetrags für die Erstattung von Ticagrelor-haltigen oralen Filmtabletten durch die Krankenkassen. Dies betrifft Patienten, denen Ticagrelor verschrieben wird, und führt zu einer Stufe-1-Festbetragsgruppe für dieses verschreibungspflichtige Medikament. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, für das Arzneimittel Ticagrelor eine neue Festbetragsgruppe (Gruppe 1, Stufe 1) in die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage IX) einzuführen. Ziel ist es, die Erstattung von Ticagrelor-haltigen Arzneimitteln zu regulieren und somit die Kosten im Gesundheitssystem zu steuern.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten, denen Ticagrelor in oralen Darreichungsformen (Filmtabletten) verschrieben wird. Das Arzneimittel ist nicht für Kinder und Jugendliche zugelassen.

Wichtige Änderungen: Die wesentliche Änderung ist die Schaffung einer spezifischen Festbetragsgruppe für Ticagrelor, die alle Arzneimittel mit diesem Wirkstoff umfasst, sofern keine relevanten Unterschiede in der Bioverfügbarkeit bestehen. Als Vergleichsgröße wird die reale Wirkstärke je abgeteilter Einheit festgelegt. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7780