Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Sevelamer, Gruppe 1, in Stufe 1

16. April 2026MethodenbewertungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat beschlossen, eine neue Festbetragsgruppe für den Wirkstoff Sevelamer in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufzunehmen. Ziel ist es, die Erstattung von Sevelamer-haltigen Arzneimitteln zu regulieren und Kosten zu kontrollieren.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten, denen Sevelamer in fester oraler Darreichungsform (Filmtabletten) verschrieben wird. Sevelamer wird typischerweise zur Behandlung von Hyperphosphatämie bei Patienten mit chronischer Nierenerkrankung eingesetzt.

Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die Einführung der Festbetragsgruppe "Sevelamer, Gruppe 1" in Stufe 1 der Anlage IX der AM-RL. Dies bedeutet, dass für Sevelamer-Filmtabletten künftig ein Höchstbetrag festgelegt wird, den die Krankenkassen erstatten.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, eine neue Festbetragsgruppe für den Wirkstoff Sevelamer in Stufe 1 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), Anlage IX, einzuführen. Diese Gruppe umfasst feste orale Darreichungsformen (Filmtabletten) von Sevelamer-haltigen Arzneimitteln.

Hauptinhalt und Ziel: Das Hauptziel ist die Bildung einer Festbetragsgruppe für Sevelamer, um die Kosten für Arzneimittel mit diesem Wirkstoff zu regulieren. Dies geschieht auf Basis von § 35 Absatz 1 SGB V, der die Festlegung von Festbeträgen für Gruppen von Arzneimitteln erlaubt, die denselben Wirkstoff enthalten.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten, die Sevelamer-haltige Arzneimittel in Form von Filmtabletten benötigen. Ausgenommen von dieser Festbetragsgruppenbildung sind altersgerechte Darreichungsformen wie "Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen", die vor dem 17. August 2023 in Verkehr gebracht wurden und für Kinder und Jugendliche verwendet werden.

Wichtige Änderungen: Die wesentliche Änderung ist die Aufnahme der Festbetragsgruppe "Sevelamer, Gruppe 1" in Stufe 1 in die Anlage IX der AM-RL. Dies bedeutet, dass für diese Arzneimittel zukünftig ein Festbetrag gelten wird, der die maximale Höhe der Erstattung durch die Krankenkassen festlegt. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten durch diesen Beschluss.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7782