Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab deruxtecan (Neue wissenschaftliche Erkenntnisse § 14: Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs, HER2+, nach Trastuzumab-basierter Therapie) – Therapiekosten
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 12. Mai 2026 ändert die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bezüglich der Nutzenbewertung von Trastuzumab deruxtecan.
Hauptinhalt und Ziel: Der Beschluss aktualisiert die Angaben zu den Therapiekosten für Trastuzumab deruxtecan und die zweckmäßige Vergleichstherapie bei der Behandlung von Magen- und gastroösophagealen Übergangskarzinomen. Ziel ist es, die Kostenbewertung auf Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs, die bereits eine Trastuzumab-basierte Erstlinientherapie erhalten haben. Die Leistung betrifft die Kostenbewertung des Medikaments Trastuzumab deruxtecan im Vergleich zu Ramucirumab + Paclitaxel sowie Monotherapien.
Wichtige Änderungen: Die wesentliche Änderung betrifft die Anpassung der "Zusätzlich notwendigen GKV-Leistungen" von 259,00 € auf 580,52 € für Trastuzumab deruxtecan und die Einführung von 775,51 € für die Monotherapien. Die Kosten für Trastuzumab deruxtecan selbst (124.560,51 €) und die Vergleichstherapie (91.747,50 €) bleiben unverändert.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA hat eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) bezüglich der Nutzenbewertung von Trastuzumab Deruxtecan vorgenommen. Diese Änderung betrifft Patienten mit fortgeschrittenem HER2-positivem Adenokarzinom des Magens oder des gastroösophagealen Übergangs, die bereits eine Trastuzumab-basierte Erstlinientherapie erhalten haben.
Das Hauptziel ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung der Therapiekosten für die zweckmäßige Vergleichstherapie (Paclitaxel sowie Ramucirumab in Kombination mit Paclitaxel), da die ursprünglichen Angaben zu den Behandlungstagen pro Patient und Jahr nicht korrekt waren. Es handelt sich um eine Korrektur der Kostendarstellung, ohne den Kerngehalt der Richtlinie zu beeinflussen oder neue Bürokratiekosten zu verursachen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr