Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Infliximab, Gruppe 1, in Stufe 1
Zusammenfassung
Dieser Beschluss dient der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) im Bereich der Festbetragsgruppenbildung für den Wirkstoff Infliximab. Konkret wird in der Anlage IX der AM-RL die neue Festbetragsgruppe „Infliximab, Gruppe 1“ in der Stufe 1 für parenterale Darreichungsformen (Konzentrat bzw. Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung) eingefügt. Damit wird die Grundlage für die Festsetzung eines preislichen Höchstbetrages für diese Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung geschaffen.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses vom 18. Juni 2026 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage IX):
Hauptinhalt und Ziel Der G-BA aktualisiert die Festbetragsgruppe „Infliximab, Gruppe 1“ in Stufe 1, um den Wirkstoff Infliximab in einer neuen Darreichungsform und Wirkstärke in das bestehende Festbetragssystem zu integrieren. Ziel ist die rechtssichere Eingruppierung pharmakologisch-therapeutisch vergleichbarer Arzneimittel zur Wirtschaftlichkeitssteuerung in der vertragsärztlichen Versorgung.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Die Regelung betrifft Patienten mit chronisch-entzündlichen Erkrankungen (u. a. rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Psoriasis), die mit parenteralen Infliximab-Präparaten behandelt werden. Dies schließt ausdrücklich auch die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen ein, wobei für die Neuzulassung keine fiktive Eingruppierung als „altersgerechte Darreichungsform“ erfolgte.
Wichtige Änderungen Wesentliche Neuerung ist die Aufnahme der Darreichungsform „Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung“ mit der neuen Wirkstärke 350 mg (am Beispiel des Präparats Remsima) in die Festbetragsgruppe. Als Vergleichsgröße für die Berechnung des Festbetrags wurde die reale Wirkstärke je abgeteilter Einheit festgelegt.
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