Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Lisdexamfetamin, Gruppe 1, in Stufe 1

07. Juli 2026MethodenbewertungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dient der Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Ziel ist die Bildung einer neuen Festbetragsgruppe für den Wirkstoff Lisdexamfetamin in Stufe 1 (Wirkstoffe mit denselben Wirkstoffen). Konkret ist vorgesehen, die Anlage IX der AM-RL um die Gruppe „Lisdexamfetamin, Gruppe 1“ für feste orale Darreichungsformen (Hartkapseln) zu ergänzen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) leitet ein Stellungnahmeverfahren zur Neubildung einer Festbetragsgruppe (Stufe 1) für den Wirkstoff Lisdexamfetamin in festen oralen Darreichungsformen (Hartkapseln) ein. Ziel ist die Aufnahme dieser Gruppe in Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie, um künftig Preisobergrenzen für die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung festzusetzen. Betroffen sind alle Patienten, die Lisdexamfetamin beziehen, wobei klargestellt wird, dass die verfügbaren Präparate keine speziellen altersgerechten Besonderheiten aufweisen, die einen Ausschluss von der Festbetragsregelung für Kinder rechtfertigen würden.

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Beschluss-ID: 7914