Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2

16. Juli 2026MethodenbewertungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss ändert die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) im Bereich der Festbetragsgruppenbildung für Antidepressiva. Konkret wird in der Anlage IX die Festbetragsgruppe „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1“ in Stufe 2 neu gefasst. Die Neufassung definiert die zugehörigen Wirkstoffe (Desvenlafaxin, Milnacipran, Venlafaxin), deren Vergleichsgrößen sowie die einbezogenen oralen Darreichungsformen wie Tabletten und (retardierte) Hartkapseln.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Hauptinhalt und Ziel Der G-BA aktualisiert die bestehende Festbetragsgruppe für „Selektive Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI/SNRI), Gruppe 1“ in der Stufe 2. Ziel ist die Integration einer neuen Darreichungsform in das bestehende Festbetragssystem der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage IX).

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Betroffen sind erwachsene Patienten mit depressiven Erkrankungen (Major Depression), die mit den Wirkstoffen Venlafaxin, Desvenlafaxin oder Milnacipran behandelt werden. Für Kinder und Jugendliche wird der Wirkstoff Venlafaxin weiterhin nicht empfohlen, weshalb die neue Darreichungsform hier keine therapeutische Erweiterung darstellt.

Wichtige Änderungen Die wesentliche Änderung ist die Aufnahme der neuen Darreichungsform „Lösung zum Einnehmen“ (am Beispiel des Präparats Zaredrop) in die Festbetragsgruppe. Die pharmakologisch-therapeutische Vergleichbarkeit der Wirkstoffe bleibt bestehen, und die rechnerischen Vergleichsgrößen für die Festbetragsberechnung wurden entsprechend angepasst bzw. bestätigt.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7921