ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026

19. Februar 2026Qualitätssichernde Maßnahmen (ATMP)Noch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA Beschluss aktualisiert die Richtlinie zur Qualitätssicherung bei Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP-QS-RL). Hauptziel ist die Anpassung an die neuen Versionen der Kodiersysteme ICD-10-GM-2026 und OPS Version 2026.

Betroffen sind die Dokumentation und Qualitätssicherung bei der Anwendung von ATMPs, insbesondere Zelltherapien wie CAR-T-Zellen. Wichtige Änderungen umfassen die Einführung neuer OPS-Kodes für spezifische Therapien wie Obecabtagene autoleucel und Exagamglogene autotemcel sowie Präzisierungen bei bestehenden Kodes für die Lymphozytenaufbereitung.

Zudem werden diverse Stichtags- und Datumsangaben in den Anlagen aktualisiert. Der Beschluss tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat eine Änderung der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie (ATMP-QS-RL) beschlossen, um die relevanten ICD-/OPS-Kodierungen sowie den EBM an die aktualisierten Versionen für 2026 anzupassen. Dies dient der korrekten Dokumentation und Abrechnung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP), die Patientengruppen mit komplexen Erkrankungen wie B-Zell-Neoplasien (CAR-T-Zellen), spinaler Muskelatrophie oder Hämophilie betreffen.

Wesentliche Änderungen sind die Ergänzung spezifischer OPS-Kodierungen für neue CAR-T-Zell-Präparate (z.B. Obecabtagen autoleucel) und Exagamglogen autotemcel, sowie die Aktualisierung unspezifischer CAR-T-Kodes. Gleichzeitig wird klargestellt, dass bisherige Dokumentationen ohne die neu eingeführten spezifischen OPS-Kodes für den entsprechenden Bezugszeitraum anerkannt werden.

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Beschluss-ID: 7709