ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Nadofaragen firadenovec zur Behandlung des nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms
28. Juli 2026Qualitätssichernde Maßnahmen (ATMP)In Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, für den Wirkstoff Nadofaragen firadenovec zur Behandlung des nicht-muskelinvasiven Harnblasenkarzinoms keine spezifischen Anforderungen an die Qualitätssicherung gemäß § 136a Absatz 5 SGB V festzulegen. Damit wird die ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie (ATMP-QS-RL) zum jetzigen Zeitpunkt nicht um diesen Wirkstoff ergänzt, da eine entsprechende Regelung als nicht erforderlich eingestuft wurde. Der G-BA behält sich jedoch vor, die Beratungen hierzu bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufzugreifen.
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Beschluss-ID: 7950