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Arzneimittel-Richtlinie: Liste Stellungnahmeberechtigte nach § 92 Absatz 3a SGB V – Abschnitt I

20. August 2026ArzneimittelArzneimittel-Richtlinie (Rahmenrichtlinie)In Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Erweiterung des Kreises der stellungnahmeberechtigten Organisationen für Regelungen im Abschnitt I der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Ziel ist es, den gesetzlichen Anforderungen nach § 92 Absatz 3a SGB V zu entsprechen und betroffenen Verbänden sowie Fachgesellschaften vor abschließenden Entscheidungen des G-BA Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Konkret werden der Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) sowie die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ) in diesen Kreis aufgenommen. Der Beschluss tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Dokuments:

Zusammenfassung Dieser Beschluss des G-BA legt den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen für zukünftige Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie (Abschnitt I) fest, die insbesondere bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung betreffen. Ziel ist es, gemäß § 92 Abs. 3a SGB V relevante Fachgesellschaften und Spitzenorganisationen der Hersteller (wie BVMed, BPI, DGVS und DGKJ) offiziell in das Anhörungsverfahren einzubinden. Damit wird sichergestellt, dass medizinische Expertise und wirtschaftliche Interessen bei Regelungen zur enteralen Ernährung systematisch berücksichtigt werden, ohne dabei neue Bürokratiekosten zu verursachen.

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Beschluss-ID: 7985