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Arzneimittel-​​​Richtlinie/Anlage XII: Nipocalimab (Myasthenia gravis, AChR-Antikörper+, MuSKAntikörper+, ≥ 12 Jahre) – Therapiekosten

25. August 2026ArzneimittelNutzenbewertung nach § 35a SGB V (Anlage XII)In Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss ändert die Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) im Hinblick auf die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Nipocalimab zur Behandlung der generalisierten Myasthenia gravis bei Patienten ab 12 Jahren. Konkret werden in der Anlage die Angaben zu den Jahrestherapiekosten sowohl für das zu bewertende Arzneimittel als auch für die zweckmäßigen Vergleichstherapien aktualisiert. Betroffen sind dabei die Patientengruppen der Erwachsenen mit AChR-Antikörper-positiver Erkrankung sowie Jugendliche mit refraktärer Verlaufsform.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Dokuments:

Zusammenfassung Dieser Beschluss des G-BA korrigiert die Jahrestherapiekosten für den Wirkstoff Nipocalimab (Behandlung von Myasthenia gravis bei Patienten ab 12 Jahren) in der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII). Es handelt sich um eine rein sachlich-rechnerische Richtigstellung der Kosten für die zweckmäßige Vergleichstherapie Eculizumab. Da aktuell nur das Präparat Soliris® für dieses spezifische Anwendungsgebiet zugelassen ist, wurden die Kostenberechnungen auf dieses Arzneimittel angepasst, statt die zuvor herangezogenen preisgünstigeren Biosimilars zu verwenden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7986