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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Ergänzung Upadacitinib

08. September 2026ArzneimittelLifestyle-Arzneimittel (Anlage II)In Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss leitet ein Stellungnahmeverfahren zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ein. Ziel ist es, den Wirkstoff Upadacitinib (Handelsname Rinvoq) für das Anwendungsgebiet Alopecia areata in die Liste der sogenannten „Lifestyle-Arzneimittel“ (Anlage II) aufzunehmen. Damit wird die rechtliche Grundlage dafür vorbereitet, den Wirkstoff in dieser spezifischen Indikation von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Dokuments:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) leitet ein Verfahren ein, um das Arzneimittel Rinvoq (Wirkstoff: Upadacitinib) für das Anwendungsgebiet der schweren Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall) in die Liste der sogenannten „Lifestyle-Arzneimittel“ (Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie) aufzunehmen. Da das primäre Behandlungsziel die Verbesserung des Haarwuchses ist, gilt die Therapie gesetzlich als Maßnahme zur Erhöhung der Lebensqualität und ist somit von der regulären Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Die Änderung stellt klar, dass trotz des medizinischen Hintergrunds der Autoimmunerkrankung die Kosten für dieses spezifische Einsatzgebiet nicht übernommen werden.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 8005