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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage II: Ergänzung und Aktualisierung

17. September 2026ArzneimittelLifestyle-Arzneimittel (Anlage II)Noch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Aktualisierung und Ergänzung der Anlage II (sogenannte Lifestyle-Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL). Ziel ist es, die Liste der Arzneimittel, deren Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen ist, an den aktuellen Stand der Zulassungen anzupassen und durch generische Formulierungen zu vereinheitlichen.

Die Anlage II der AM-RL wird in den folgenden Abschnitten geändert:

  • Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ – Streichung der Präparate Regenon und Tenuate Retard sowie Ergänzung einer Auffangklausel für alle Liraglutid-haltigen Arzneimittel zur Gewichtsreduktion.
  • Abschnitt „Abmagerungsmittel (peripher wirkend)“ – Streichung des Präparats alli und Einführung einer allgemeinen Formulierung für alle Orlistat-haltigen Arzneimittel zur Gewichtsreduktion.
  • Abschnitt „Sexuelle Dysfunktion“ – Anpassung der Einträge zu Sildenafil, Tadalafil und Vardenafil auf allgemeine Wirkstoffformulierungen sowie Aktualisierung der Präparatelisten bei Turnera diffusa (u. a. Aufnahme von Remisens, Streichung von DESEO).
  • Abschnitt „Nikotinabhängigkeit“ – Streichung spezifischer Handelsnamen (z. B. Nicopass) bei Nicotin und Cytisin zugunsten allgemeiner Wirkstoffklauseln für dieses Anwendungsgebiet.
  • Abschnitt „Steigerung des sexuellen Verlangens“ – Aktualisierung der Präparatelisten für Turnera diffusa und deren Kombinationen (u. a. Aufnahme von Libo Hevert Complex).
  • Abschnitt „Verbesserung des Haarwuchses“ – Umstellung auf allgemeine Wirkstoffklauseln bei Minoxidil und Finasterid, Neuaufnahme der Kombination Finasterid/Minoxidil sowie redaktionelle Korrekturen bei Baricitinib (ATC-Code) und Betamethason/Triamcinolon.
  • Abschnitt „Verbesserung des Aussehens“ – Aufnahme von Relfydess, Korrektur der Schreibweise von Desoxycholsäure und Streichung des Präparats Kybella.
  • Abschnitt „Durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitige nichtorganische Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus“ – Ersetzung spezifischer Melatonin-Präparate durch eine allgemeine Wirkstoffklausel für die Behandlung von Störungen wie Jetlag.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss aktualisiert die Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL), um die Liste der sogenannten „Lifestyle-Arzneimittel“ an den aktuellen Stand der Zulassungen anzupassen und die Übersichtlichkeit zu verbessern. Ziel ist die rechtssichere Konkretisierung des gesetzlichen Verordnungsausschlusses für Medikamente, bei denen die Erhöhung der Lebensqualität gegenüber der medizinischen Notwendigkeit im Vordergrund steht.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Betroffen sind Versicherte, die Arzneimittel zur Behandlung von Befunden beanspruchen, die primär der privaten Lebensführung oder ästhetischen Zwecken dienen. Dies umfasst insbesondere die Bereiche Gewichtsreduktion (Abmagerungsmittel), sexuelle Dysfunktion (Potenzmittel), Raucherentwöhnung, Haarwuchsverbesserung (Alopezie) sowie die Behandlung von Falten oder Jetlag.

Wichtige Änderungen Neben der Aufnahme neuer Präparate (z. B. Finjuve bei Haarausfall oder Relfydess gegen Falten) und der Streichung nicht mehr zugelassener Mittel (Amfepramon) wurde die Darstellungsform geändert: Um die Liste schlank zu halten, werden nun primär nur noch Arzneimittel mit Vollzulassung namentlich genannt. Generika, Importe oder wirkstoffgleiche Präparate werden unter Sammelbegriffen (z. B. „alle weiteren Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff X“) zusammengefasst und gelten damit automatisch ebenfalls als von der Versorgung ausgeschlossen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 8015